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Schutz vor Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Schutz vor Gewalt an Kindern und Jugendlichen

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In enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion für Tirol, der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Tirol und den Tirol Kliniken hat das ISPR der PHT im vergangenen Herbst wiederum regional verteilt eine Veranstaltung zum Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche organisiert und erfolgreich durchgeführt.

 

Nach der Begrüßung durch Reinhold Raffler, dem Leiter des Präsidialbereichs der Bildungsdirektion und Institutsleiterin Birgit Heidegger referierte die Tiroler Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser zum Thema "Aus dir wird nie was…“ – Gewalt hat viele Gesichter":
Obwohl in Österreich jegliche Gewalt in der Erziehung seit mittlerweile 34 Jahren verboten ist, sind Kinder und Jugendliche – auch in den Schulen - oft von Grenzverletzungen und Übergriffen betroffen. Gesetze allein sind leider keine Garantie dafür, dass Kinder tatsächlich vor Gewalt geschützt werden. Immer wieder werden wir in der Kija mit Fällen verschiedener Gewaltformen im Schulkontext konfrontiert. Vor allem psychische Gewalt, ausgeübt auch von Lehrpersonen, wird selten als solche erkannt, hat aber massive negative Auswirkungen auf die Betroffenen. An Beispielen soll veranschaulicht werden, wie subtil psychische Gewalt ausgeübt wird. Schüler:innen werden gekränkt und gedemütigt, verlieren ihr Selbstvertrauen und jegliche Motivation zum Lernen, reagieren mit verschiedensten körperlichen Symptomen etc. Wie bei allen Arten von Gewalt gegen Kinder ist es die Pflicht der Erwachsenen, sensibel zu sein, hinzuschauen und zu handeln – zum Schutz der Kinder!


Im Anschluss referierte Klaus Kapelari, ärztlicher Leiter der Kinderschutzgruppe am LKH Innsbruck, über "Gewalt an Kindern und Jugendlichen – Hinweise und Auffälligkeiten":
Misshandlung von Kindern kommt in allen Gesellschaftsschichten vor. Den offi¬ziellen Statistiken zu Kindesmisshandlungen steht eine hohe Dunkelziffer gegenüber. Blaue Flecken am falschen Ort können sichtbare Zeichen körperlicher Gewalt sein. Vernachlässigung und psychische Misshandlungen, aktiv oder durch Unterlassung sind jedoch die häufigsten Misshandlungsformen. Zu erkennen was fehlt, ist oft schwieriger als eine offensichtliche Verletzung zu bemerken. Die frühzeitige Intervention durch die Entwicklung von Unterstützungssystemen ist die wichtigste präventive Maßnahme zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Es braucht Mut, über Themen wie Gewalt und Missbrauch zu sprechen und es braucht noch mehr Mut, um mit Eltern und Kindern darüber zu sprechen.

 

Den Abschluss der Referate bildete Armin Andergassen, Jurist der Bildungsdirektion, mit Ausführungen zu "Verdacht auf Gewalt – Pflichten und Verantwortungen der Institution":
Humanität, Solidarität, Gerechtigkeit und Toleranz sind laut österreichischer Bundesverfassung Grundwerte der Schule. In diesem Kontext ist im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Eltern und Lehrpersonen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen. Daher ist seitens der Lehrpersonen möglichst reflektiert dafür Sorge zu tragen, dass das Lehrer/innen-Schüler/innen-Verhältnis, welches ein Abhängigkeitsverhältnis mit Über- und Unterordnung darstellt, in keinster Weise durch Übergriffe, Manipulationen und Grenzüberschreitungen belastet wird. Die Schulbehörde trägt in diesem sensiblen Bereich hohe Verantwortung und hat verschiedenste rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

 

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