Studienstart Oktober 2026
Lernen ermöglichen - Vielfalt stärken
Zielgruppe
Das außerordentliche Masterstudium bildet die Absolvent:innen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus, die besondere Schwierigkeiten beim Erwerb von Lese-, Rechtschreib- und/oder numerisch-rechnerischen Fertigkeiten aufweisen bzw. aufgrund von Aufmerksamkeitsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten Unterstützung benötigen.
Qualifikationsprofil
Die Qualität von Schulen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualifikation der im Bildungssystem tätigen Personen. Die zunehmend komplexen Herausforderungen, mit denen Schulen konfrontiert sind, erfordern qualitätsvoll ausgebildetes Personal, das aus mehreren professionellen Perspektiven Problemlagen und Zielsetzungen von Schulen in den Blick nimmt, ko-konstruktiv lernförderliche Bedingungen schafft und das professionelle Handeln aller Beteiligten stärkt. Dabei ist Schule nicht allein als Wirkungsfeld von Lehrpersonen im engeren Sinne zu verstehen: Auch multiprofessionelle Teams, bestehend etwa aus Therapeut:innen, Psycholog:innen sowie Ergotherapeut:innen und Logopäd:innen, leisten einen wesentlichen Beitrag zum Bildungserfolg und zur ganzheitlichen Entwicklung der Schüler:innen.
Lehrpersonen sind primär für den Unterricht und die pädagogische Gestaltung ausgebildet. Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernschwierigkeiten, Aufmerksamkeitsschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten braucht jedoch spezifisches Fachwissen, um präventiv die wirksame Förderung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen zu gewährleisten und damit zur Entlastung und Qualitätssteigerung im Unterricht beizutragen. Daher ist oft ein Zusammenwirken in multiprofessionellen Teams ein wichtiger Bestandteil des Erfolges.
Studienaufbau
Das außerordentliche Masterstudium MA (CE) „Spezifische Lernförderung und Beratung“ umfasst 120 ECTS mit einem sehr hohen Selbststudienanteil, um ausreichend differenzierte Vertiefung und reflektierte Auseinandersetzung mit Literatur und empirischen Befunden zu ermöglichen.
Das Masterstudium besteht aus 5 Modulen mit je 20 ECTS:
- M1: Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten
- M2: Rechenschwierigkeiten
- M3: Konzentrationsschwierigkeiten
- M4: Verhaltensauffälligkeiten
- M5: Mastermodul
Studienorganisation
Dieses außerordentliche Masterstudium wird in Kooperation mit dem Institut für Psychologie der UMIT Tirol (Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie) durchgeführt.
Die Präsenzanteile werden vor allem freitagnachmittags und am Samstag stattfinden. Die Online-Anteile werden vor allem abends erfolgen. Die Präsenzstudienanteile werden vor Ort (PH Tirol in Innsbruck bzw. UMIT in Hall in Tirol) und z. T. im virtuellen Raum durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum außerordentlichen Masterstudium „Spezifische Lernförderung und Beratung“ sind gem. § 52f HG 2005 idgF die nachfolgend angeführten Kriterien:
- der Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS-AP an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
- der Abschluss eines anderen gleichwertigen einschlägigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eine gleichwertige Qualifikation und eine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufserfahrung
- verpflichtendes Motivationsschreiben
- verpflichtendes Aufnahmegespräch
Über die Gleichwertigkeit der Qualifikation entscheidet das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige monokratische Organ der zulassenden Hochschule (PHT) auf Vorschlag der Studienkommission. Ein Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede kann durch Ergänzungsprüfungen als Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum vorgesehenen Prüfungen vom Rektorat auf Vorschlag der Studienkommission festgelegt werden.
Falls nicht alle Aufnahmewerber:innen zugelassen werden können, erfolgt eine Reihung nach den gem. § 50 Abs.2 HG 2005 vom Rektorat verordneten Kriterien.