Für eine Bewerbung zum Hochschullehrgang beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen und die Ausbildungsverpflichtung laut Sondervertrag.
Der Hochschullehrgang für Sondervertragslehrpersonen ist als professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung konzipiert. Das Ziel ist, dass Sondervertragslehrpersonen grundlegende professionelle Kompetenzen für die Ausübung des Lehrer:innenberufs entwickeln.
Qualifikationsprofil
Die Curricula orientierten sich am Konzept professioneller Kompetenz von Lehrpersonen für Lehramtsstudien und sind darauf ausgerichtet, Sondervertragslehrpersonen in den Lehrer:innenberuf in Ergänzung zu ihren Ausbildungen insbesondere in bildungswissenschaftlichen (Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren und Beurteilen, Evaluieren und Reflektieren) wie auch fachdidaktischen Anforderungsbereichen (Planung, Durchführung, Analyse sowie wissenschaftliche Begleitung und Entwicklung von Fachunterricht) nachträglich und berufsbegleitend zu qualifizieren sowie zur persönlichen Weiterentwicklung im Berufsfeld Schule beizutragen.
Dauer und Umfang
Die Studienstruktur und der Studienverlauf entsprechen der vom BMBWF vorgegebenen „Richtlinie für Sonderverträge“ vom 11. August 2023. Zur Ermöglichung der berufsbegleitenden Studierbarkeit ist der Selbststudienanteil (SSA) gemäß Curriculum erhöht; dabei sind begleitende Arbeitsaufträge selbstständig im angegebenen Stundenausmaß zu erarbeiten. Neben Präsenzveranstaltungen werden teilweise auch digitale Lehr- und Lernformate (z. B. E-Learning oder Fernstudium) eingesetzt.
- Der Gesamtarbeitsaufwand mit 20 ECTS umfasst 500 Stunden
(20 ECTS-AP; 1 ECTS-AP = 25 Stunden). - Der Gesamtarbeitsaufwand mit 60 ECTS umfasst 1500 Stunden
(60 ECTS-AP; 1 ECTS-AP = 25 Stunden). - Der Gesamtarbeitsaufwand mit 90 ECTS umfasst 2250 Stunden
(90 ECTS-AP; 1 ECTS-AP = 25 Stunden).
Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt ein aktives Dienstverhältnis als Sondervertragslehrperson voraus.
Gemäß § 61 Abs. 1 Z 8 HG 2005 idgF erlischt die Zulassung zum Hochschullehrgang, wenn u.a. der:die Studierende aus dem Dienstverhältnis als Sondervertragslehrperson aufgrund einer vorzeitigen Auflösung (Entlassung) oder einer Kündigung durch den Dienstgeber ausscheidet.
Verpflichtende Unterlage für Bewerbung:
- Nachweis des individuellen höchsten Ausbildungsabschlusses
- formloser Nachweis aufrechtes Dienstverhältnis (mit Schul-/Dienstkennzahl und Bezeichnung, Schulstempel und Unterschrift der Schulleitung) der Schulleitung
Zusätzliche Unterlagen für die Bewerbung:
- Dienstvertrag (Nachweis der Ausbildungsverpflichtung laut Bildungsdirektion kann hochgeladen werden)
- Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der Berufseinstiegswoche und des MOOC
Haben Sie eine schriftliche Mitteilung von der Bildungsdirektion erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie eine Ausbildung (Fort- bzw. Weiterbildung) für die Anstellung als Sondervertragslehrperson absolvieren müssen und haben Sie ein aktives Dienstverhältnis als Sondervertragslehrperson? Dann können Sie bei uns eine entsprechende Ausbildung beginnen.
Sollten Sie noch keine Mitteilung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion. Dort erhalten Sie die Infos bezüglich Ihrer Ausbildungsverpflichtung.
FAQs
Für die Teilnahme werden grundlegende Computerkenntnisse und ein Computer/LapTop/ iPad vorausgesetzt. Inhalte werden teilweise selbstständig erarbeitet und können mit schriftlichen Aufgaben verbunden sein. Daher ist es erforderlich, mit gängigen Programmen wie Textverarbeitung (z. B. Word, PDF) vertraut zu sein und den Umgang mit dem internen System PH-Online sowie Moodle zu verstehen.
Eine Anrechnung ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass Sie bereits in den Hochschullehrgang (HLG) aufgenommen wurden und die anzurechnende Leistung aus einer tertiären Bildungseinrichtung absolviert wurde. Zudem dürfen gemäß Curriculum keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich Lernziele und erworbenen Kompetenzen bestehen. Eine Anleitung zur Antragstellung erhalten Sie zu Beginn des HLG von der Lehrgangsleitung.
Zu dienstrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion.
Wir können leider keine Antworten auf dienstrechtliche Fragen geben.
Die Termine werden in der Regel bis zum Studienstart (1. Oktober im Wintersemester bzw. 1. März im Sommersemester) bekannt gegeben. Gegebenenfalls informiert die Lehrgangsleitung bereits vorab über erste Termine.