Der Hochschullehrgang richtet sich an Lehrkräfte, die als Pädagogisch-administrative Fachkraft an Pflichtschulen tätig sind oder diese Funktion übernehmen möchten. Ziel des Lehrgangs ist es, die Teilnehmer:innen auf die vielfältigen organisatorischen, administrativen und kommunikativen Aufgaben im Schulalltag vorzubereiten und sie bei der professionellen Ausübung ihrer Rolle zu unterstützen.

Ziele & Inhalte

Der Hochschullehrgang vermittelt umfassende Kompetenzen im Bereich der Schulverwaltung und orientiert sich an den aktuell an Schulen verwendeten Schulverwaltungsprogrammen.

Die Teilnehmer:innen lernen:

  • den sicheren Umgang mit Schulverwaltungsprogrammen, insbesondere in der Lehrfächerverteilung, Stundenplangestaltung und Vertretungsplanung,
  • die rechtlichen Grundlagen schulischer Abläufe zu verstehen und in ihren Tätigkeitsfeldern anzuwenden,
  • grundlegende Strategien der Kommunikation und des Konfliktmanagements zu nutzen und schwierige Gesprächssituationen professionell zu steuern,
  • Arbeitsorganisation und Prozessmanagement effektiv einzusetzen sowie die eigene Rolle als Pädagogisch-administrative Fachkraft zu reflektieren und ihren Handlungsspielraum zu erkennen.

Darüber hinaus werden rechtlich notwendige Rahmenbedingungen ebenso thematisiert wie die Bedeutung von Kooperation und professioneller Schulorganisation.

Qualifikationsprofil

Nach Abschluss des Hochschullehrgangs sind die Absolvent:innen in der Lage:

  • Schulverwaltungsprogramme effektiv zu bedienen,
  • rechtliche Grundlagen sicher anzuwenden,
  • Kommunikations- und Konfliktmanagementstrategien zielführend einzusetzen,
  • Gesprächssituationen professionell zu führen,
  • und ihre Rolle als Pädagogisch-administrative Fachkraft klar zu definieren und verantwortungsvoll wahrzunehmen.

Der Hochschullehrgang vermittelt damit die organisatorischen, fachlichen und sozialen Kompetenzen, die für die qualifizierte und selbstständige Tätigkeit als Pädagogisch-administrative Fachkraft an Pflichtschulen erforderlich sind.

Zulassungsvoraussetzung

aktives Dienstverhältnis

Information zur Bewerbung

Für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein Nachweis über ein aufrechtes Dienstverhältnis erforderlich.