Durch die Bereitstellung von Assistenz an Schulen in lebenspraktischen Bereichen im Rahmen des Schulbetriebes, bei der Basisversorgung und bei der Bewältigung schulischer Anforderungen, soll die Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen verbessert und insbesondere gemeinsames Lernen mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderungen ermöglicht werden.

Dieser Hochschullehrgang ist eine zielgerichtete Maßnahme zur Qualifizierung und Professionalisierung von Assistenzpersonal an Schulen und befähigt Assistenzkräfte, Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen qualifiziert im schulischen Alltag zu begleiten.

Der Hochschullehrgang leistet einen Beitrag zur Qualitätssteigerung der Assistenzleistungen an Schulen, entsprechend der jeweils geltenden wissenschaftlichen Standards.

Qualifikationsprofil

Die Absolventinnen und Absolventen des Hochschullehrgangs werden für Tätigkeiten im Rahmen der Assistenz an Schulen gemäß den entsprechenden Richtlinien des Amtes der Tiroler Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung qualifiziert.

Ablauf

Der Lehrgang dauert 2 Semester mit 150 Unterrichtseinheiten, pro Semester sind ca. 15 Termine, die in der assistenzfreien Zeit organisiert werden.
Die Termine finden freitags ab 14:00 Uhr und samstags ganztägig statt.
Außerdem können Termine in den Herbstferien, gegen Ende der Weihnachtsferien, in den Semesterferien, Osterferien, und in der ersten und letzten Woche der Sommerferien veranstaltet werden.
Der genaue Zeitplan wird den Teilnehmer:innen einige Wochen vor Beginn des Hochschullehrgangs zugeschickt.

Die Teilnahme ist kostenlos, die Kosten trägt das Land Tirol.

Zulassungsvoraussetzung

Es werden pro Gruppe max. 30 Teilnehmer:innen zugelassen. Für die Zulassung gelten folgende Reihungskriterien:

  1. Aufrechtes Dienstverhältnis als Schulassistent:in: Personen ohne aktive Beschäftigung in der Schulassistenz können bei freien Plätzen den Hochschullehrgang absolvieren.
  2. Pädagogische Vorbildung:
    Personen ohne pädagogische Vorbildung werden bevorzugt gereiht.
  3. Verwendungsdauer als Schulassistent:in
  4. Anmeldezeitpunkt