Freizeitpädagog:innen übernehmen die Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Freizeit. Dabei ist es die Aufgabe von Freizeitpädagog:innen, ein anregendes soziales Umfeld zu schaffen, das eine Vielzahl von unterschiedlichen Freizeitaktivitäten anbietet und die Selbstorganisation von Schüler:innen unterstützt. In der Freizeitpädagogik wird Kindern und Jugendlichen Raum gegeben, um ihre kreativen, künstlerischen, musischen, sportlichen sowie medienbezogenen Interessen und Begabungen sowie sozialen Kompetenzen zu reflektieren und unter pädagogischer Begleitung von Freizeitpädagog:innen gezielt aufzugreifen und weiterzuentwickeln.

Ziele & Inhalte

Die Teilnehmer:innen erfahren in diesem Lehrgang, wie Freizeitbetreuung und die Begleitung des jugendlichen Entwicklungsprozesses inhaltlich, didaktisch, methodisch, kooperativ und organisatorisch umgesetzt werden können. Die direkte praktische Umsetzung ins eigene Handlungsfeld steht dabei im Mittelpunkt.

Ausbildungsschwerpunkte:     

  • Kennenlernen verschiedener Formen animativer Freizeitgestaltung in Verbindung von freizeitpädagogischer Theorie und Praxis
  • Selbstreflexion und Persönlichkeitsbildung der Teilnehmer:innen
  • Professioneller Umgang mit Konflikten und gruppendynamischen Prozessen sowie gewaltfreier Kommunikation im pädagogischen Kontext
  • Berücksichtigung heterogener Gruppen, individueller Bedürfnisse und Lebenslagen sowie Diversität
  • Gestaltung und Reflexion organisatorischer Abläufe im freizeitpädagogischen Alltag

Zulassungsvoraussetzung

Positiver Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens im Rahmen der Bewerbung sowie Nachweis über einen Erste-Hilfe-Grundkurs im Ausmaß von 16h (nicht älter als 2 Jahre)*.
* Die genauen Richtlinien bezüglich Auffrischung der Gültigkeit des Erste-Hilfe-Grundkurses, wenn dieser länger als 2 Jahre zurückliegt, finden Sie hier.

Folgende Unterlagen sind ebenfalls im Rahmen der Bewerbung hochzuladen:

  • Identitätsnachweis
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs 

Praxis

Die Praxis im HLG Freizeitpädagogik umfasst insgesamt 12 Schulstunden Unterrichtshospitation und 180 Unterrichteinheiten Freizeitbetreuung, die jeweils zu gleichen Teilen auf die Praxisfelder Primarstufe, Sekundarstufe 1 und Sonderpädagogik aufgeteilt werden.

Anrechnungen

Grundsätzlich können erbrachte Leistungen aus anderen Studien ( Ausbildungskursen, Lehrgängen) sowie einschlägige Praxiserfahrungen angerechnet werden.  Vorstudien und Vorkenntnisse müssen mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig sein sowie inhaltlich, qualitativ und quantitativ mit jenen Lehrveranstaltungen kompatibel sein, für die eine Anrechnung angestrebt wird. Die Anträge können nach erfolgreicher Zulassung innerhalb der Inskriptionsfrist für das jeweilige Semester unter Beilage der entsprechenden Nachweise eingereicht werden.

Fragen und Antworten

Welche Computerkenntnisse und technische Ausstattung sind erforderlich?
Für die Teilnahme werden grundlegende Computerkenntnisse und ein Computer/LapTop/ iPad vorausgesetzt. Inhalte werden teilweise selbstständig erarbeitet und können mit schriftlichen Aufgaben verbunden sein. Daher ist es erforderlich, mit gängigen Programmen wie Textverarbeitung (z. B. Word, PDF) vertraut zu sein und den Umgang mit dem internen System PH-Online sowie Moodle zu verstehen.

Wie viel kostet der HLG Freizeitpädagogik?
Die Kosten für den HLG Freizeitpädagogik umfassen den ÖH-Betrag (derzeit ca. 20€). Dieser ist jedes Semester zu bezahlen. Zusätzlich fallen Kosten für Kopien, Lernunterlagen und Materialen an. Weitere Studiengebühren fallen nicht an.

Welche Förderungen gibt es?
Da für den Hochschullehrgang Freizeitpädagogik keine Studiengebühren entrichtet werden müssen, können kaum Fördergelder geltend gemacht werden. Da es sich um einen Hochschullehrgang handelt und keinen Studiengang kann kein Stipendium (Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium, o.ä.) beantragt werden.

Wie sehen die Prüfungsmodalitäten im HLG Freizeitpädagogik aus?
Im HLG Freizeitpädagogik werden Lehrveranstaltungen als Seminare und praktische Übungen mit Anwesenheitsverpflichtung im Präsenzteil gehalten. Jede Lehrveranstaltung besteht aus einem Präsenzteil und einem Selbststudiumsteil, in dem Sie selbstständig Arbeitsaufträge zur Vertiefung der Inhalte und zur Leistungsbeurteilung erledigen müssen. Dies können z.B. die Ausarbeitung eines Referates, eine schriftliche Arbeit zu einem Thema, eine schriftliche Reflexion oder auch die Vorbereitung auf eine Prüfung (mündlich oder schriftlich) sein. Welche Form der Leistungsbeurteilung jeweils gewählt wird, entscheidet der/die jeweilige Lehrende. Studienbegleitend muss außerdem eine regelmäßige schriftliche Entwicklungsdokumentation erfolgen. Im zweiten Studienjahr ist eine Abschlussarbeit (ca. 20 Seiten) zu einem lehrgangsrelevanten Thema mit deutlichem Praxisbezug zu verfassen.

Muss man bereits Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mitbringen um zum HLG Freizeitpädagogik zugelassen zu werden?
Es ist keine zwingende Voraussetzung bereits über Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu verfügen. Wir empfehlen jedoch, vor Beginn der Ausbildung erste Praxiserfahrungen im angestrebten Berufsfeld zu sammeln.

Der Hochschullehrgang wird berufsbegleitend angeboten. Muss ein Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhätnis erbracht werden?
Der HLG Freizeitpädagogik wird berufsbegleitend angeboten, um im Dienst stehenden Freizeitpädagog:innen die Möglichkeit zur Qualifizierung im Berufsfeld zu bieten. Es ist jedoch keine Voraussetzung bereits als Freizeitpädagog:in oder einem ähnlichen Berufsfeld tätig zu sein.

Werden Studien, Ausbildungskurse, Praxiserfahrungen, etc. anerkannt?
Grundsätzlich können erbrachte Leistungen aus anderen Studien, Ausbildungskursen, Lehrgängen, … sowie einschlägige Praxiserfahrungen angerechnet werden.  Vorstudien und Vorkenntnisse müssen mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig sein und inhaltlich, qualitativ und quantitativ mit jenen Lehrveranstaltungen kompatibel sein, für die eine Anrechnung angestrebt wird. Die Anträge können nach erfolgreicher Zulassung innerhalb der Inskriptionsfrist für das jeweilige Semester unter Beilage der entsprechenden Nachweise eingereicht werden.

Können Freizeitpädagog:innen auch in anderen Bereichen arbeiten (beispielsweise Jugendzentrum, Hort, …)?
Der Hochschullehrgang Freizeitpädagogik bildet für die Betreuung in ganztägigen Schulformen aus. Ob und in welchem Anstellungsverhältnis Sie im Außerschulischen Bereich arbeiten können müssen Sie bitte mit den entsprechenden Dienstgebern klären.

Wie sehen die Jobchancen in diesem Bereich aus?
Wir können leider keine Antworten auf dienstrechtliche Fragen geben. Freizeitpädagog:innen werden über den Schulerhalter (Stadt oder Gemeinde) bzw. einen dafür beauftragten Dienstleister (z.b. Kinder Bildung Tirol gem.GmbH) angestellt. Wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an diese Stellen.