08.10.08

Autor: THa

Informationen zur Beurteilung der Bachelorarbeit

Gemäß der geltenden Curricula für das Lehramt an Volks-, Haupt- und Sonderschulen sind zwei Module Bachelorarbeit I und Bachelorarbeit II im 5. bzw. 6. Semester vorgesehen.

In der Modulbeschreibung Bachelorarbeit II wird unter „zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen und Leistungsnachweise“ fest gehalten:
„Der/Die Studierende belegt durch die Bachelorarbeit, dass er/sie die im Forschungsprakti¬kum erworbenen Fähigkeiten auf sein/ihr Themenfeld vertiefend und zielorientiert anwenden kann.
Durch die Auseinandersetzung mit themenbezogenen Forschungsarbeiten und wissenschaftli¬cher Literatur kann der/die Studierende interdisziplinäre ggf. auch bildungspolitische und/ oder interkulturelle Bezüge herstellen.“

Die Beurteilung der Bachelorarbeit ist daher als Modulprüfung zu interpretieren; damit gelten die im § 4 der Prüfungsordnung fest gelegten Regelungen.
Die Prüfungskommission gemäß § 4 (3) c) besteht aus den beiden Themensteller/-innen und einem vom  Vizerektor für Studienangelegenheiten bestellten weiteren fachkundiges Mitglied, welches den Vorsitz führt und die Protokollführung inne hat.

Für die Festlegung der Gesamtbeurteilung durch diese Modulkommission kommt jedem Mitglied samt Vorsitzen¬dem/Vorsitzender eine Stimme zu, Stimmenthaltung ist unzulässig.

Eine „Defensio“ ist somit nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf den „Leitfaden zur Bachelo¬rarbeit“ hingewiesen.


Innsbruck, am 7. Oktober 2008


OStR Prof. Mag. Georg R. Thaler
Vizerektor für Studienangelegenheiten

GZ 9.0/329-08


 

  Pastorstraße 7
  6010 Innsbruck
  Österreich
  Tel.:+43-(0)512-59923
  office@ph-tirol.ac.at
  www.ph-tirol.ac.at