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Inklusiv Studieren

Inklusiv Studieren

Sie möchten Lehrer:in werden? Wir freuen uns sehr und beraten Studieninteressierte mit Behinderungen gerne über die Zulassungsmodalitäten und inklusives Studieren an der PH Tirol.


Die PH Tirol steht für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation und ist laufend engagiert, ein hochwertiges inklusives Bildungssetting in der Lehrer:innenbildung auf- bzw. auszubauen. Pädagog:innen mit Behinderungenbringen spezifische Kompetenzen mit, die wir als wertvolle Ressourcen schätzen. Barrierefreiheit zu gewährleisten heißt für uns, dass Studierende mit oder ohne Bedarfe selbstbestimmt am Hochschulleben teilhaben und an der PH Tirol erfolgreich studieren können.

Kontakt und Beratung

Für Beratung und Information zu Zulassung, Barrierefreiheit im Studium und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Behinderungen nehmen Sie bitte Kontakt mit Marliese Gruber unter folgender E-Mail auf: marliese.gruber@ph-tirol.ac.at

Anmeldung und Zulassung

Wenn Sie eine Behinderung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes haben, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung zum Studium auf https://www.zulassunglehramt.at/ bekannt. Wir nehmen in der Folge Kontakt mit Ihnen auf, beraten Sie gezielt und können so die Modalitäten für die Eignungsfeststellung für Ihre Bedarfe personalisieren.

Grundlage dafür stellt § 51, Abs. 2c Hochschulgesetz dar:
"Es ist vom Nachweis jener Eignungskriterien Abstand zu nehmen, die bei der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen für den angestrebten Beruf aufgrund einer anderen Erstsprache als Deutsch oder einer Behinderung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nicht erfüllt werden können. Bei Bedarf sind sowohl im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens als auch im Verlauf des Studiums geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen."

Rechtliche Grundlagen und Nachweise

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind international und national verankert. Die PH Tirol arbeitet auf Basis folgender Rechtsgrundlagen an der Barrierefreiheit im Studium:

Europäische Menschenrechtskonvention

Benachteiligungsverbot: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Benachteiligungsverbot: Österreichische Verfassung

Diskriminierungsverbot im "täglichen Leben": Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG)

Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt: Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz (BGEinstG)

Hochschulgesetz (HG)

Barrierefreier Zugang: E-Government-Gesetz

Barrierefreie Wahrnehmung: Urheberrecht

Intern werden laufend in einem partizipativen Prozess Regelungen und Maßnahmen entwickelt, die die Rechte von Studierenden mit Beeinträchtigungen umsetzen und Barrierefreiheit im Studium gewährleisten.

Dabei beziehen wir uns auf das Strategie- und Positionspapier des Consulting Board Inklusive Bildung und Sonderpädagogik und auf die Diversitätsstrategie der Pädagogischen Hochschule Tirol.

Als Basis für die Erarbeitung individueller Maßnahmen dient eine diagnosefreie fachärztliche Bestätigung über studienrelevante Funktionseinschränkungen. Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Ausgleichsmaßnahmen im Studium

Inklusives Studieren

Für Studierende, die unter besonderen Voraussetzungen studieren, weil sie im Sinne  des § 3 BGStG eine Behinderung haben, gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 idgF (BGStG). Das bedeutet, dass sie unter der Prämisse des Erreichens des Berufsziels einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können. Die genauen Vorgaben sind dem folgenden Formblatt zu entnehmen. Für die Studierenden der PH-Tirol stehen als mögliche Ansprechpartnerinnen die Institutsleitung des IEP und die Inklusionsbeauftrage für inklusives Studieren zur Verfügung:

Erstansprechpartnerin:
Frau Gabriela Schlünz, E-Mail: gabriela.schluenz@ph-tirol.ac.at

Zweitansprechpartnerin:
Frau Karoline Graswander-Hainz: E-Mail: institut.iep@ph-tirol.ac.at

Wir freuen uns, Sie im Rahmen des inklusiven Studierens beraten und begleiten zu können. Gerne stehen wir auch für Vorinformationen oder bei besonderen Herausforderungen zur Verfügung. Schicken Sie uns gern eine Mail zu, dann vereinbaren wir zeitnah einen Gesprächstermin.

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