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Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

SELBSTBESTIMMT STATT FREMDBEHERRSCHT!

 

  • Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Pädagogischen Hochschule Tirol ist Anlaufstelle für alle der Pädagogischen Hochschule angehörigen Menschen.
     
  • Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Aufgabe, Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung an der Pädagogischen Hochschule entgegenzuwirken.
     
  • Ein weiterer Zuständigkeitsbereich des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ist der § 19 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes: Sexuelle Belästigung und Belästigung (Mobbing), und er unterstützt die Organe der Pädagogischen Hochschule bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrages zur Gleichbehandlung der Geschlechter.
     
  • Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen handelt unabhängig und weisungsfrei und ist zu sämtlichen personalpolitischen Fragestellungen beizuziehen.
     
  • Bei begründetem Verdacht einer Ungleichbehandlung besteht das Recht, Einspruch gegen die anstehende Entscheidung zu erheben.

 

  • Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist somit eine niederschwellige Anlaufstelle für Bedienstete, Studierende und Zulassungswerber und -werberinnen der Pädagogischen Hochschule Tirol, die sich bei Fragen, Wünschen und Problemen den Themenkreis betreffend, jederzeit an ein Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wenden können.
     
  • Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zielt auf die Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter ab. Dieses Ziel wird mittels der Strategie des Gender Mainstreaming (systematische Implementierung einer Gleichstellungsperspektive auf allen Ebenen und bei allen Maßnahmen) verfolgt.

    Ihre Anliegen werden im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit Diskretion, Anonymität und Selbstbestimmung behandelt!